Wenn du auf „Akzeptieren" klickst, stimmst du der Speicherung von Cookies auf deinem Gerät zu, um die Navigation auf der Website zu verbessern, die Nutzung der Website zu analysieren und unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen. Weitere Informationen findest du in unserem Datenschutz.
einsnullneun

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der einsnullneun consulting GmbH

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln, wie einsnullneun consulting GmbH („einsnullneun“) für den/die Auftrageber:in die im Angebot beschriebenen Leistungen erbringt. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und einsnullneun gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB. Ebenso gelten diese AGB für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn bei Zusatz- und Folgeverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden von einsnullneun ausdrücklich schriftlich anerkannt.

Leistungsumfang
Der Leistungsumfang einer konkreten Beauftragung wird im Einzelfall vertraglich vereinbart und im Angebot beschrieben.einsnullneun erbringt ihre Leistungen entweder im Rahmen eines Projektgeschäfts oder als Abo Modell. Unterschiede zwischen den beiden Varianten gibt es nur hinsichtlich der Vertragslaufzeit und der Abrechnung. Die jeweilige Variante ist am Angebot angeführt:Projektgeschäft: Einheit ist mit ‚#‘ gekennzeichnetAbo-Modell: Einheit ist mit „Monat“ gekennzeichnet

Leistungserbringung
einsnullneun erbringt die im Angebot beschriebenen Leistungen im Rahmen angemessener Anstrengungen und Sorgfalt. einsnullneun ist bei der Leistungserbringung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist, sofern nicht anders vereinbart, an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.Die individuelle Ausarbeitung der Leistungen (wie z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, Mind-Maps, Präsentationen etc., in der Folge „Arbeitsergebnisse“ bezeichnet) durch einsnullneun erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen sowie Angaben. Dazu wird der/die Auftraggeber:in einsnullneun zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zeitnah zugänglich machen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Der/die Auftraggeber:in wird einsnullneun über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung bekannt werden. Der/die Auftraggeber:in trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner/ihrer unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von einsnullneun wiederholt werden müssen oder verzögert werden.Der/die Auftraggeber:in ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und für den angestrebten Zweck durch einsnullneun verwendet werden können. einsnullneun ist nicht verpflichtet, die bereitgestellten Informationen auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit gesondert zu überprüfen. Eine Haftung für unvollständige bzw. fehlerhafte Angaben oder bei Rechtsverletzungen Dritter bei vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Alle Arbeitsergebnisse (insbesondere sämtliche Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Auftraggeber zu überprüfen und von ihm/ihr binnen 14 Tagen ab Eingang freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des/der Auftraggeber:in gelten sie als abgenommen. Ebenso gelten Arbeitsergebnisse als abgenommen, sobald sie der/die Auftraggeber:in verwendet.einsnullneun ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen (zB durch Freelancer). Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch einsnullneun selbst. Es entsteht kein wie auch immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.

Dauer des VertragesBei Projektgeschäften endet der Vertrag automatisch mit dem Abschluss des Projekts und der Rechnungslegung. Eine gesonderte Kündigung ist nicht erforderlich.Bei der Abo-Variante wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Für die ersten drei Monate vereinbaren die Vertragsparteien einen gegenseitigen Kündigungsverzicht. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere drei Monate, sofern er nicht von einem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsletzten gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oderwenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

Honorar
Für die Erbringung der vereinbarten Arbeitsergebnisse gebührt einsnullneun ein Honorar gemäß dem vereinbarten Auftrag. Sofern auf der Rechnung nichts anderes festgelegt wurde, beträgt das Zahlungsziel 10 Tage netto ab Rechnungszugang.Die Rechnungsstellung erfolgt bei Projektgeschäften nach Meilensteinen. Bei der Abo-Variante wird jeweils am 10. des Monats der aktuelle Monat abgerechnet. Sofern kein anderer Zahlungsplan vereinbart wurde, gelten folgende gestaffelte Zahlungsbedingungen:bis EUR 3.000: bei Fertigstellung;zwischen EUR 3.000 und EUR 10.000: 50% bei Beauftragung und die restlichen 50% bei Übermittlungab EUR 10.000: 25% Anzahlung bei Beauftragung und die restlichen Zahlungsbedingungen werden projektabhängig gemacht bzw. ist einsnullneun berechtigt, Zwischenabrechnungen nach dem Erreichen von Meilensteinen zu legen.Alle Leistungen von einsnullneun, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.Übersteigen die Kosten das im Auftrag vereinbarte Honorar, wird einsnullneun den/die Auftraggeber:in darüber umgehend informieren. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung durch einsnullneun vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen.Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistungen aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch einsnullneun, so behält einsnullneun den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen.Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen und Monatsrechnungen (Abo-Variante) ist einsnullneun von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

Elektronische Rechnungslegung
einsnullneun ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch einsnullneun ausdrücklich einverstanden.

Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung
Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Leistungserbringung förderliches Arbeiten erlauben.Der/die Auftraggeber:in wird einsnullneun auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren, sofern dies für die Leistungserbringung sinnvoll ist.

Abwerbeverbot
Die Vertragsparteien vereinbaren ein gegenseitiges Abwerbeverbot für einen Zeitraum von 1 Jahr nach Beendigung ihrer Zusammenarbeit. Während diesem Zeitraum verpflichten sich beide Vertragsparteien, keine Mitarbeiter der anderen Vertragspartei abzuwerben, einzustellen oder auf eine andere Weise für ihr eigenes Unternehmen zu gewinnen. Bei Verstoß gegen das Abwerbeverbot ist die verletzende Vertragspartei zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 6 Brutto-Monatsgehälter des/der betroffenen Mitarbeiters:in verpflichtet.

Termine
Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von einsnullneun schriftlich zu bestätigen. Verzögert sich die Lieferung/Leistung von einsnullneun aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. fehlende Informationen des/der Auftraggebers:in, Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind die Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Befindet sich einsnullneun in Verzug, so kann der/die Auftraggeber/in vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er/sie einsnullneun schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des/der Auftraggeber:in wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Schutz des geistigen Eigentums
Alle Arbeitsergebnisse von einsnullneun, auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von einsnullneun.Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das zeitlich unbefristete Recht der weltweiten Nutzung und Verwertung an den Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an den Arbeitsergebnissen setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung des von einsnullneun in Rechnung gestellten Honorar voraus. Nutzt der/die Auftraggeber:in bereits vor diesem Zeitpunkt die Arbeitsergebnisse, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Arbeitsergebnissen, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den/der Auftraggeber:in oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von einsnullneun und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung der Arbeitsergebnisse, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung von einsnullneun erforderlich. Dafür steht einsnullneun und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt einsnullneun zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

Gewährleistung
einsnullneun hat bekanntwerdende Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den/die Auftraggeber:in hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

Haftung und Schadenersatz
einsnullneun haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die aufgrund von einsnullneun beigezogene Dritte zurückgehen. Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis geltend gemacht werden. Sofern einsnullneun das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt einsnullneun diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall an den Dritten wenden.

Social Media Kanäle
einsnullneun verwendet Social Media Kanäle (z.B. Facebook, im Folgenden kurz „Anbieter“) auf Grundlage derer Nutzungsbedingungen. einsnullneun hat auf diese keinen Einfluss. Ausdrücklich anerkennt der/die Auftraggeber:in mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen.einsnullneun weist den/die Auftraggeber:in ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher für einsnullneun ein nicht kalkulierbares Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. einsnullneun beabsichtigt, den Auftrag des/der Auftraggeber:in nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien der Anbieter einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Verletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann einsnullneun aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

Geheimhaltung / Datenschutz
Die Vertragsparteien erhalten während der Zusammenarbeit potentiell Kenntnis von vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei. Daher verpflichten sich die Vertragsparteien gegenseitig, sämtliche vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihr im Zuge der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten, sie nicht zu veröffentlichen und nur im Rahmen der Zusammenarbeit zu verwenden.einsnullneun ist von der Geheimhaltungspflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Geheimhaltungspflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.Die Geheimhaltungspflicht gilt auch für weitere fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen den Vertragsparteien. Ausnahmen gelten nur im Falle gesetzlicher Offenlegungspflichten.einsnullneun ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet einsnullneun Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

Nennung des/der Auftraggeber:in als Referenz
einsnullneun möchte gern den/die Auftraggeber:in als Referenz zu Werbezwecke anführen. Über eine solche Verwendung des/der Auftraggebers:in und die konkrete Ausgestaltung haben sich die Vertragsparteien einvernehmlich zu einigen.

SchlussbestimmungenDie Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.Änderungen des Auftrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sind und/oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.Erfüllungsort ist der Sitz von einsnullneun. Bei Versand geht die Gefahr auf den/die Auftraggeber:in über, sobald einsnullneun die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen den Vertragsparteien ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird das sachlich in Betracht kommende Gericht in Graz vereinbart. Letzte Aktualisierung: 01.01.2024